eigentümer
Substantiv · der eigentümerdiejenige (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat
| Wortart | Substantiv |
|---|---|
| Artikel | der eigentümer |
| Plural | Eigentümer |
| Silbentrennung | Ei·gen·tü·mer |
| Aussprache (IPA) | [ˈaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ] |
Was bedeutet eigentümer?
1. Allgemeindiejenige (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat
Beispielsätze
- AlltagKlaus ist ''Eigentümer'' dieses Fahrrads.
- BerufFrau Petra Meyer ist der ''Eigentümer'' dieses Hauses.
- Literatur„Auch ''Eigentümer'' einer vermieteten Immobilie müssen mit ungeplanten Kosten für Reparaturen oder Nachzahlungen rechnen.“<ref></ref>
Synonyme für eigentümer
eigentümer im Sinne von „Allgemein“
Gegenteil von eigentümer
juristischBesitzer
eigentümer in anderen Sprachen
Englisch: ownerFranzösisch: propriétaireSpanisch: propietarioItalienisch: proprietario
Übersetzungen nach Verwendung →
Was reimt sich auf eigentümer?
Häufige Fragen
Was bedeutet eigentümer?
diejenige (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat
Welcher Artikel gehört zu eigentümer?
Es heißt der eigentümer.
Wie lautet der Plural von eigentümer?
Der Plural lautet: Eigentümer.
Welche Synonyme gibt es für eigentümer?
Zu den wichtigsten zählen Besitzer — je nach Verwendung. Insgesamt führt Woerter-Buch.de 1 Alternativen.