Haftbefehl
Substantiv · der Haftbefehlverbindliche Anweisung, eine bestimmte Person in Haft zu nehmen
| Wortart | Substantiv |
|---|---|
| Artikel | der Haftbefehl |
| Plural | Haftbefehle |
| Silbentrennung | Haft·be·fehl |
| Aussprache (IPA) | [ˈhaftbəˌfeːl] |
Was bedeutet Haftbefehl?
1. Allgemeinverbindliche Anweisung, eine bestimmte Person in Haft zu nehmen
Beispielsätze
- AlltagGegen ihn lag schon seit Monaten ein ''Haftbefehl'' vor.
- Beruf„Gegen die Finkelsteins lag kein ''Haftbefehl'' vor – wenigstens damals noch nicht, im Jahre 1936.“<ref> Zuerst 1977 erschienen.</ref>
- Literatur„Ich werde morgen einen ''Haftbefehl'' gegen ihn erwirken.“<ref></ref>
Haftbefehl in anderen Sprachen
Englisch: arrest warrantFranzösisch: mandat d’arrêtSpanisch: orden de detenciónItalienisch: mandato di cattura
Übersetzungen nach Verwendung →
Was reimt sich auf Haftbefehl?
Häufige Fragen
Was bedeutet Haftbefehl?
verbindliche Anweisung, eine bestimmte Person in Haft zu nehmen
Welcher Artikel gehört zu Haftbefehl?
Es heißt der Haftbefehl.
Wie lautet der Plural von Haftbefehl?
Der Plural lautet: Haftbefehle.