Anwältin

Substantiv · die Anwältin

Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt Das Wort hat mehrere Verwendungen — unten nach Bedeutung getrennt.

WortartSubstantiv
Artikeldie Anwältin
PluralAnwältinnen
SilbentrennungAn·wäl·tin
Aussprache (IPA)[ˈanvɛltɪn]

Was bedeutet Anwältin?

1. AllgemeinJuristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
2. AllgemeinFürsprecherin, Verfechterin

Beispielsätze

  • AlltagDem Angeklagten wurde eine ''Anwältin'' als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
  • Beruf„Zwei Gnadengesuche ihrer ''Anwältin'' werden abgelehnt.“<ref></ref>
  • Literatur„In den letzten Jahren waren sich die beiden noch näher gekommen, auch wegen Sandys dritter Frau Dorene Marcus, einer klugen, freundlichen, belesenen ''Anwältin'' – sie hatte das Werk ihres Schwagers gelesen, seit sie in den Zwanzigern war, und erfreute sich an den gespenstischen Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Männern.“<ref> Englisch 2021 erschienen.</ref>

Synonyme für Anwältin

Anwältin im Sinne von „Allgemein“

Rechtsanwältin

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Anwältin in anderen Sprachen

Englisch: advocateFranzösisch: avocateSpanisch: abogada

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Was reimt sich auf Anwältin?

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Häufige Fragen

Was bedeutet Anwältin?

Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt Daneben: Fürsprecherin, Verfechterin

Welcher Artikel gehört zu Anwältin?

Es heißt die Anwältin.

Wie lautet der Plural von Anwältin?

Der Plural lautet: Anwältinnen.

Welche Synonyme gibt es für Anwältin?

Zu den wichtigsten zählen Rechtsanwältin — je nach Verwendung. Insgesamt führt Woerter-Buch.de 1 Alternativen.