Auflage

Substantiv · die Auflage

besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten Das Wort hat mehrere Verwendungen — unten nach Bedeutung getrennt.

WortartSubstantiv
Artikeldie Auflage
PluralAuflagen
SilbentrennungAuf·la·ge
Aussprache (IPA)[ˈaʊ̯fˌlaːɡə]

Was bedeutet Auflage?

1. Rechtbesondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten
2. Strafrechta] Sanktion im Jugendstrafrecht
3. Erbrechtb] Anordnung in einer letztwilligen Verfügung
4. Verwaltungsrechtc] belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt
5. VerlagswesenGesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften

Beispielsätze

  • AlltagDer Täter bekam vom Gericht die ''Auflage,'' sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.
  • Beruf[Türkei:] „Sie kamen zwar bald wieder frei, allerdings unter der ''Auflage,'' das Land nicht zu verlassen.“<ref></ref>
  • Literaturc] „Sie sprachen über die ''Auflagen'', die das Bezirksamt für das Kulturhaus festgelegt hatte.“<ref>, Seite 56. 1. Auflage 2025. </ref>

Auflage in anderen Sprachen

Englisch: conditionFranzösisch: conditionSpanisch: tiradaItalienisch: tiratura

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Was reimt sich auf Auflage?

AnlageStimmlageAbsageAnfrageAussageCourageFrageNachfrageUmfrageZusage

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Häufige Fragen

Was bedeutet Auflage?

besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten Daneben: a] Sanktion im Jugendstrafrecht

Welcher Artikel gehört zu Auflage?

Es heißt die Auflage.

Wie lautet der Plural von Auflage?

Der Plural lautet: Auflagen.