Auflage
Substantiv · die Auflagebesondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten Das Wort hat mehrere Verwendungen — unten nach Bedeutung getrennt.
| Wortart | Substantiv |
|---|---|
| Artikel | die Auflage |
| Plural | Auflagen |
| Silbentrennung | Auf·la·ge |
| Aussprache (IPA) | [ˈaʊ̯fˌlaːɡə] |
Was bedeutet Auflage?
1. Rechtbesondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten
2. Strafrechta] Sanktion im Jugendstrafrecht
3. Erbrechtb] Anordnung in einer letztwilligen Verfügung
4. Verwaltungsrechtc] belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt
5. VerlagswesenGesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften
Beispielsätze
- AlltagDer Täter bekam vom Gericht die ''Auflage,'' sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.
- Beruf[Türkei:] „Sie kamen zwar bald wieder frei, allerdings unter der ''Auflage,'' das Land nicht zu verlassen.“<ref></ref>
- Literaturc] „Sie sprachen über die ''Auflagen'', die das Bezirksamt für das Kulturhaus festgelegt hatte.“<ref>, Seite 56. 1. Auflage 2025. </ref>
Auflage in anderen Sprachen
Englisch: conditionFranzösisch: conditionSpanisch: tiradaItalienisch: tiratura
Übersetzungen nach Verwendung →
Was reimt sich auf Auflage?
Häufige Fragen
Was bedeutet Auflage?
besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten Daneben: a] Sanktion im Jugendstrafrecht
Welcher Artikel gehört zu Auflage?
Es heißt die Auflage.
Wie lautet der Plural von Auflage?
Der Plural lautet: Auflagen.