beschlagnahmt
Adjektivim Auftrag einer Behörde oder durch ein Gesetz weggenommen, aus dem Besitz von jemandem entzogen
| Wortart | Adjektiv |
|---|---|
| Silbentrennung | be·schlag·nahmt |
| Aussprache (IPA) | [bəˈʃlaːkˌnaːmt] |
Was bedeutet beschlagnahmt?
1. Allgemeinim Auftrag einer Behörde oder durch ein Gesetz weggenommen, aus dem Besitz von jemandem entzogen
Beispielsätze
- Alltag„Die Gegenmaßnahmen, die zu ergreifen er gezwungen sei, würden katastrophale Folgen für das Land haben und den Buren und ihren Familien zahllose Leiden bringen, doch je länger der Guerillakrieg fortgesetzt werde, desto energischer müssten sie durchgeführt werden. Noch mehr verbrannte Farmhäuser und Ernten also, noch mehr ''beschlagnahmtes'' und getötetes Vieh.“<ref>.</ref>
beschlagnahmt in anderen Sprachen
Englisch: confiscated
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Häufige Fragen
Was bedeutet beschlagnahmt?
im Auftrag einer Behörde oder durch ein Gesetz weggenommen, aus dem Besitz von jemandem entzogen