Gesetzentwurf
Substantiv · der Gesetzentwurfvorläufige, noch nicht endgültig verabschiedete Form eines Gesetzes
| Wortart | Substantiv |
|---|---|
| Artikel | der Gesetzentwurf |
| Plural | Gesetzentwürfe |
| Silbentrennung | Ge·setz·ent·wurf |
| Aussprache (IPA) | [ɡəˈzɛt͡sʔɛntˌvʊʁf] |
Was bedeutet Gesetzentwurf?
1. Politikvorläufige, noch nicht endgültig verabschiedete Form eines Gesetzes
Beispielsätze
- Alltag„Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass ''Gesetzentwürfe'' »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“<ref>, Seite 33-35, Zitat Seite 34.</ref>
- Beruf„Dieser ''Gesetzentwurf'' verlangte etwa das Gleiche wie das viel spätere Karlsbader Acht-Punkte-Programm der Sudetendeutschen Partei.“<ref>, Seite 114.</ref>
Synonyme für Gesetzentwurf
Gesetzentwurf im Sinne von „Allgemein“
Gesetzesvorlage
Gesetzentwurf in anderen Sprachen
Englisch: billFranzösisch: proposition de loiSpanisch: proyecto de leyItalienisch: disegno di legge
Übersetzungen nach Verwendung →
Häufige Fragen
Was bedeutet Gesetzentwurf?
vorläufige, noch nicht endgültig verabschiedete Form eines Gesetzes
Welcher Artikel gehört zu Gesetzentwurf?
Es heißt der Gesetzentwurf.
Wie lautet der Plural von Gesetzentwurf?
Der Plural lautet: Gesetzentwürfe.
Welche Synonyme gibt es für Gesetzentwurf?
Zu den wichtigsten zählen Gesetzesvorlage — je nach Verwendung. Insgesamt führt Woerter-Buch.de 1 Alternativen.