kanzlerin

Substantiv · die kanzlerin

Regierungschefin eines Staates (zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland) Das Wort hat mehrere Verwendungen — unten nach Bedeutung getrennt.

WortartSubstantiv
Artikeldie kanzlerin
PluralKanzlerinnen
SilbentrennungKanz·le·rin
Aussprache (IPA)[ˈkant͡sləʁɪn]

Was bedeutet kanzlerin?

1. AllgemeinRegierungschefin eines Staates (zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland)
2. AllgemeinLeiterin der Verwaltung einer Universität
3. Allgemeinin einer diplomatischen Vertretung arbeitende Beamtin in leitender Position

Beispielsätze

  • Alltag„Die Havarie-Reaktoren haben die ''Kanzlerin'' zur schnellsten politischen Kehrtwende der Nachkriegsgeschichte bewogen und ihre staunende Union mit einer neuen bürgerlichen Anti-AKW-Bewegung konfrontiert.“<ref>, Seite 28-29, Zitat Seite 28.</ref>
  • Beruf„Von den griechischen Titelseiten blickt mittlerweile nahezu jeden Tag die verkniffene ''Kanzlerin.''“<ref>Julia Amalia Heyer, Ferry Batzoglou: ''Nazi geht immer'', in: DER SPIEGEL 9, 2012, Seite 144-145, Zitat: 144.</ref>
  • Literatur„Schon im Vorfeld des Treffens hatte die ''Kanzlerin'' auf die Bedeutung der kulturellen Angebote hingewiesen.“<ref>, Seite 233-234, Zitat Seite 234.</ref>

kanzlerin in anderen Sprachen

Englisch: ChancellorFranzösisch: chancelière

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Was reimt sich auf kanzlerin?

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Häufige Fragen

Was bedeutet kanzlerin?

Regierungschefin eines Staates (zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland) Daneben: Leiterin der Verwaltung einer Universität

Welcher Artikel gehört zu kanzlerin?

Es heißt die kanzlerin.

Wie lautet der Plural von kanzlerin?

Der Plural lautet: Kanzlerinnen.