rechtskräftig
Adjektivrechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar
| Wortart | Adjektiv |
|---|---|
| Silbentrennung | rechts·kräf·tig |
| Aussprache (IPA) | [ˈʁɛçt͡sˌkʁɛftɪç] |
Was bedeutet rechtskräftig?
1. Rechtsspracherechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar
Beispielsätze
- AlltagAm Ende der Verhandlung sagte die Richterin, das Urteil sei ''rechtskräftig'' und eine Revision nicht mehr zulässig.
- BerufPaul und Angelika wurden am zwanzigsten Januar ''rechtskräftig'' geschieden.
- LiteraturFranz Müller ist ein ''rechtskräftig'' verurteilter Straftäter.
rechtskräftig in anderen Sprachen
Englisch: finalFranzösisch: valideSpanisch: válido
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Was reimt sich auf rechtskräftig?
Häufige Fragen
Was bedeutet rechtskräftig?
rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar