Richterin
Substantiv · die RichterinInhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt<ref></ref>
| Wortart | Substantiv |
|---|---|
| Artikel | die Richterin |
| Plural | Richterinnen |
| Silbentrennung | Rich·te·rin |
| Aussprache (IPA) | [ˈʁɪçtəʁɪn] |
Was bedeutet Richterin?
1. AllgemeinInhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt<ref></ref>
Beispielsätze
- AlltagDie ''Richterin'' verkündete das Urteil.
- Beruf„Die ''Richterin'' dankt Staatsanwaltschaft und Verteidigung - und vertagt auf den 11. September 2014. Dann wird ''Richterin'' Masipa ihr Urteil über die Schuld des Angeklagten bekannt geben.“<ref name="Mordprozess Pistorius"></ref>
- Literatur„''Richterin'' Masipa stellt Staatsanwalt Nel ein paar Fragen - zu den neuen Fotos, den Telefondaten und der Zeitschiene, dann überlässt sie ihm das Wort.“<ref name="Mordprozess Pistorius" />
Richterin in anderen Sprachen
Englisch: judgeFranzösisch: jugeSpanisch: juezItalienisch: giudice
Übersetzungen nach Verwendung →
Was reimt sich auf Richterin?
Häufige Fragen
Was bedeutet Richterin?
Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt<ref></ref>
Welcher Artikel gehört zu Richterin?
Es heißt die Richterin.
Wie lautet der Plural von Richterin?
Der Plural lautet: Richterinnen.