Richterin

Substantiv · die Richterin

Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt<ref></ref>

WortartSubstantiv
Artikeldie Richterin
PluralRichterinnen
SilbentrennungRich·te·rin
Aussprache (IPA)[ˈʁɪçtəʁɪn]

Was bedeutet Richterin?

1. AllgemeinInhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt<ref></ref>

Beispielsätze

  • AlltagDie ''Richterin'' verkündete das Urteil.
  • Beruf„Die ''Richterin'' dankt Staatsanwaltschaft und Verteidigung - und vertagt auf den 11. September 2014. Dann wird ''Richterin'' Masipa ihr Urteil über die Schuld des Angeklagten bekannt geben.“<ref name="Mordprozess Pistorius"></ref>
  • Literatur„''Richterin'' Masipa stellt Staatsanwalt Nel ein paar Fragen - zu den neuen Fotos, den Telefondaten und der Zeitschiene, dann überlässt sie ihm das Wort.“<ref name="Mordprozess Pistorius" />

Richterin in anderen Sprachen

Englisch: judgeFranzösisch: jugeSpanisch: juezItalienisch: giudice

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Häufige Fragen

Was bedeutet Richterin?

Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt<ref></ref>

Welcher Artikel gehört zu Richterin?

Es heißt die Richterin.

Wie lautet der Plural von Richterin?

Der Plural lautet: Richterinnen.