wahlrecht
Substantiv · das wahlrechtRecht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden Das Wort hat mehrere Verwendungen — unten nach Bedeutung getrennt.
| Wortart | Substantiv |
|---|---|
| Artikel | das wahlrecht |
| Plural | Wahlrechte |
| Silbentrennung | Wahl·recht |
| Aussprache (IPA) | [ˈvaːlˌʁɛçt] |
Was bedeutet wahlrecht?
1. AllgemeinRecht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden
2. AllgemeinGesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen
Beispielsätze
- Alltag„In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Einer Änderung des entsprechenden Gesetzes stimmten heute die Abgeordneten im Landtag mehrheitlich zu. […] Erstmals in einem Flächenland haben damit junge Leute ab 16 ''Wahlrecht'' auf Landesebene.“<ref></ref>
- Beruf„Ein ''Wahlrecht'' beispielsweise besaßen nur Landbesitzer.“<ref>, Seite 40-45, Zitat Seite 43.</ref>
- Literatur„1936 wird den Schwarzen in der Kapprovinz das ''Wahlrecht'' entzogen.“<ref>, Seite 116-125, Zitat Seite 124.</ref>
wahlrecht in anderen Sprachen
Englisch: suffrageFranzösisch: droit de voteSpanisch: derecho de voto
Übersetzungen nach Verwendung →
Was reimt sich auf wahlrecht?
Häufige Fragen
Was bedeutet wahlrecht?
Recht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden Daneben: Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen
Welcher Artikel gehört zu wahlrecht?
Es heißt das wahlrecht.
Wie lautet der Plural von wahlrecht?
Der Plural lautet: Wahlrechte.