wahlrecht

Substantiv · das wahlrecht

Recht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden Das Wort hat mehrere Verwendungen — unten nach Bedeutung getrennt.

WortartSubstantiv
Artikeldas wahlrecht
PluralWahlrechte
SilbentrennungWahl·recht
Aussprache (IPA)[ˈvaːlˌʁɛçt]

Was bedeutet wahlrecht?

1. AllgemeinRecht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden
2. AllgemeinGesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen

Beispielsätze

  • Alltag„In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Einer Änderung des entsprechenden Gesetzes stimmten heute die Abgeordneten im Landtag mehrheitlich zu. […] Erstmals in einem Flächenland haben damit junge Leute ab 16 ''Wahlrecht'' auf Landesebene.“<ref></ref>
  • Beruf„Ein ''Wahlrecht'' beispielsweise besaßen nur Landbesitzer.“<ref>, Seite 40-45, Zitat Seite 43.</ref>
  • Literatur„1936 wird den Schwarzen in der Kapprovinz das ''Wahlrecht'' entzogen.“<ref>, Seite 116-125, Zitat Seite 124.</ref>

wahlrecht in anderen Sprachen

Englisch: suffrageFranzösisch: droit de voteSpanisch: derecho de voto

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Was reimt sich auf wahlrecht?

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Häufige Fragen

Was bedeutet wahlrecht?

Recht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden Daneben: Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen

Welcher Artikel gehört zu wahlrecht?

Es heißt das wahlrecht.

Wie lautet der Plural von wahlrecht?

Der Plural lautet: Wahlrechte.