Zeugin
Substantiv · die Zeuginweibliche Person, die etwas bestimmtes sehen oder auf anders Art wahrnehmen hat und dies auch bestätigen kann/könnte
| Wortart | Substantiv |
|---|---|
| Artikel | die Zeugin |
| Plural | Zeuginnen |
| Silbentrennung | Zeu·gin |
| Aussprache (IPA) | [ˈt͡sɔɪ̯ɡɪn] |
Was bedeutet Zeugin?
1. Allgemeinweibliche Person, die etwas bestimmtes sehen oder auf anders Art wahrnehmen hat und dies auch bestätigen kann/könnte
Beispielsätze
- AlltagDie ''Zeuginnen'' beobachteten die Schlägerei auf der Damentoilette.
- Beruf„Der Vorsitzende sieht die ''Zeugin'' durchdringend an.“<ref>, Seite 134. Erste Ausgabe 1946.</ref>
- Literatur„Sie konnte nicht als ''Zeugin'' vor Gericht aussagen, keine Verträge abschließen oder ihren Besitz vererben.“<ref>, Seite 98. </ref>
Zeugin in anderen Sprachen
Englisch: witnessFranzösisch: témoinSpanisch: testigo
Übersetzungen nach Verwendung →
Was reimt sich auf Zeugin?
Häufige Fragen
Was bedeutet Zeugin?
weibliche Person, die etwas bestimmtes sehen oder auf anders Art wahrnehmen hat und dies auch bestätigen kann/könnte
Welcher Artikel gehört zu Zeugin?
Es heißt die Zeugin.
Wie lautet der Plural von Zeugin?
Der Plural lautet: Zeuginnen.